Oberösterreich wieder erstarken lassen – Gemeinden Investitionen ermöglichen
Es ist das klare Ziel der Landesregierung, Oberösterreich wieder stark zu machen und die wirtschaftliche Krise infolge des Corona-Lockdowns schnellstmöglich zu überwinden. Die Gemeinden haben als Investoren und regionale Wirtschaftsmotoren dabei eine entscheidende Rolle inne, erleiden aber einen starken Rückgang der Ertragsanteile und der Kommunalsteuern.
Die Gemeinden müssen daher befähigt werden, die im Gemeindepaket des Bundes enthaltenen Mittel möglichst umfassend abzuholen. Die betroffenen Fachabteilungen des Landes und die politischen Referenten sind im steten Austausch darüber, wie die Gemeinden in dieser Situation am besten unterstützt werden können. Das hängt natürlich auch von der konkreten Ausgestaltung des Gemeindepakets auf Bundesebene ab. In den letzten Tagen kamen seitens der Bundesebene aber sehr positive Signale, dass die zugesagten Mittel für eine breite Auswahl an Projekten verwendet werden können. So können diese Mittel nun auch unter anderem für Gemeindestraßen, Sommerbetreuung von Kindern, Radwege und den Bau von Feuerwehrhäusern verwendet werden.
Maßnahmen-Paket der Bundesregierung für eine starke Landwirtschaft
Mit einem Entlastungs- und Investitionspaket in Höhe von 400 Millionen Euro hat die Bundesregierung ein starkes Zeichen für eine aktive und wirtschaftlich erfolgreiche Land- und Forstwirtschaft gesetzt. Die Bevölkerung hat in der Corona-Krise klar gesehen, dass die heimische Landwirtschaft systemrelevant ist und die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln jederzeit garantiert. Damit dies in Zukunft auch so bleibt, ist es notwendig, die Landwirtschaft zukunftsfähig aufzustellen.
Das Maßnahmenpaket setzt deutliche Entlastungsschritte im Bereich der Sozialversicherung. Auch im Bereich der landwirtschaftlichen Pensionen werden Maßnahmen gesetzt, die sich auf allen Höfen positiv auswirken werden. Die resultierende Erhöhung der Pensionen stärkt die Kaufkraft am Land.
Ausfinanziert werden auch die notwendigen Unterstützungen im Forstsektor. Gerade aufgrund der Borkenkäferschäden und anderer Kalamitäten dürfen die Aufforstungs-Bemühungen nicht nachlassen. Die öffentliche Unterstützung für die Wälder der Zukunft ist ebenfalls im Paket enthalten.
Verstärkte Wolfsaktivität im Süden Oberösterreichs
Zu Zwecken des Monitorings von etwaigen Wolfsvorkommen werden im Rahmen des „Managementplans Wolf“ unter anderem auch Wildtierrisse begutachtet. Dies erfolgt durch die vom Land Oberösterreich bestellten regionalen Wolfsbeauftragten. In der Region Vorderstoder wurde im Mai ein Rehkadaver mittels DNA-Analyse als Wolfsriss bestätigt.
Dies war der zweite bestätigte Wildtierriss in Oberösterreich im Jahr 2020 nach einem Fall im Jänner in Weyer. Mittlerweile wurden auch Nutztierrisse in Steyrling und in Unterach bestätigt.
Da aktuell der Almauftrieb erfolgt, werden alle Landwirte der betroffenen Region zu besonderer Achtsamkeit und zum bestmöglichen Einsatz von Herdenschutzmaßnahmen aufgerufen. In der Region OÖ Süd stehen die beiden Wolfsbeauftragten des Landes OÖ, DI Wolf-Dietrich Schlemper und Ing. Georg Schmidinger, beratend zur Stelle.
Ablauf einer Rissbegutachtung
Für eine möglichst rasche Reaktionsmöglichkeit der Wolfsbeauftragten tauschen sich die Wolfsbeauftragten auf einer Kommunikationsplattform aus. Wird ein Riss gemeldet - bei Wildtieren erfolgt diese Meldung meist durch die Jägerschaft - dann wird dies auf der eingerichteten Kommunikationsplattform kundgemacht und der örtlich zuständige Wolfsbeauftragte auf diesem Weg sofort darüber informiert. Dieser nimmt dann rasch Kontakt mit dem Melder auf und führt die Rissbegutachtung durch. Die direkte Kontaktaufnahme zu den Wolfsbeauftragten führt zu möglichst unverfälschten und aussagekräftigen Untersuchungsergebnissen. Das ist für die DNA-Untersuchungen von großer Bedeutung. Die entnommenen Proben können einerseits Auskunft darüber geben, ob es sich um einen Wolfsriss handelt und darüber hinaus auch den Wolf identifizieren. Wildtierrisse sollten daher ebenfalls gemeldet werden. Sie lösen zwar keine Entschädigungszahlung aus, helfen aber, ein korrektes Bild vom aktuellen Wolfsbestand zu erhalten.
Bei gemeldeten Nutztierrissen erfolgt in jedem Fall eine Untersuchung durch einen der Wolfsbeauftragten. Bei Wolfs-DNA oder anderwärtiger Bestätigung eines Wolfrisses z.B. durch Fährten oder durch ein typisches Rissbild wird eine Entschädigung für das gerissene Nutztier durch das Land OÖ ausbezahlt.
Wird im Zuge des Monitorings (Riss, DNA, Sichtung, etc.) die Präsenz des Wolfs bestätigt, ergeht eine entsprechende Information per SMS, Mail oder im Wege der Ortsbauernobleute an etwaig betroffene Landwirtinnen und Landwirte in der jeweiligen Region.
Umfassende Versicherungslösung für Almbewirtschafter geschaffen
Die über vierhundert aktiv bewirtschafteten Almen, vor allem im Süden Oberösterreichs, sind ein beliebtes Urlaubsziel, besonders auch im Jahr 2020. Bergsteigen und Wandern haben wie alle Outdoor-Aktivitäten in den letzten Jahren massiv an Beliebtheit gewonnen, die Almen als Wanderziele oder als Rastpunkt für Bergtouren erfreuen sich ebenfalls steigender Besucherzahlen.
Auch im heurigen schwierigen Jahr 2020 laden die Almen zu gesunder sportlicher Betätigung für die ganze Familie ein, ermöglichen direkten Kontakt zur Natur und bieten herzhafte Kulinarik. Die Almbauern laden herzlich auf ihre gepflegten Flächen ein.
OÖ Versicherung und Almverein OÖ verhandeln Versicherungslösung
Am 12. Mai 2020 hat der Oberste Gerichtshof im Fall des tragischen Todesfalles durch eine Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 dem betroffenen Landwirt eine Teilschuld zugesprochen. Das Land Oberösterreich hat daher gemeinsam mit der OÖ Versicherung und dem Almverein OÖ eine umfassende Versicherungslösung erarbeitet. Das Anliegen der oberösterreichischen Landesregierung war von Anfang an klar: ein gutes Miteinander auf den Almen sicherstellen. Letztes Jahr wurde mit der Wegehaftpflichtversicherung des OÖ Tourismus bereits ein wichtiger Schritt getan. Die Erholungssuchenden und Wanderer sind schließlich gern gesehene Gäste und ermöglichen oftmals erst eine rentable Bewirtschaftung der Almen. Ein gutes Miteinander braucht aber gegenseitige Rücksichtnahme und im Fall der Fälle auch ein Sicherheitsnetz. Dieses wurde mit der »Tierhalterhaftpflicht für Mitglieder des OÖ Almverein« nun aufgespannt, finanziert durch das Land OÖ. Einem erholsamen Almaufenthalt steht somit nichts mehr im Wege.
Details zur Versicherungslösung
Die zwischen dem OÖ Almverein und der OÖ Versicherung abgeschlossene Versicherung sieht einen Haftpflichtschutz von 2,5 Millionen pro Versicherungsfall ergänzend zur landwirtschaftlichen Haftpflicht am Hof des Almbauern vor. Der subsidiäre Versicherungsschutz bringt einen umfassenden Lückenschluss für Alm- und Weidebetrieb. Alle denkbaren Varianten sind abgedeckt. Dieser Lückenschluss war notwendig, da auf den Almen zumeist Tiere von mehreren Betrieben gehalten werden. Die Betreuung erfolgt daher oftmals nicht durch die Eigentümer der Tiere.